Der Gründungszuschuss-Businessplan wird bei der Antragsstellung zusammen mit dem Lebenslauf, den Antragsunterlagen, einer fachkundigen Stellungnahme und eventuell einer Gewerbeanmeldung abgegeben.
In dem einen Liquiditätsplan wird der Existenzgründungszuschuss nicht berücksichtigt und es wird verdeutlicht, dass die ersten sechs Monate der Existenzgründung ohne Zuschüsse zu einer negativen Liquidität führen werden und das Startup somit nicht stattfinden kann.
Der zweite Liquiditätsplan zeigt, aufgrund des Existenzgründungszuschusses, eine ausreichende Liquidität auf und die Existenzgründung ist mit Hilfe der monatlichen Auszahlungen des Existenzgründungszuschusses gewährleistet.
In einer Mindestumsatzberechnung wird ausgerechnet, in welcher Höhe der Umsatz sein muss, um eine Unternehmerentlohnung, die Erwartungshaltung des Gründers entspricht, sicherzustellen. Hierfür werden
Schließlich wird das Ergebnis durch den durchschnittlichen Rohertrag geteilt und dann mit 100 multipliziert.
Das Endergebnis ist der jährliche Mindestumsatz, der erzielt werden muss, um alle betrieblichen Verpflichtungen decken zu können und die Unternehmerentlohnung zu gewährleisten.
Optimal ist es, wenn der Mindestumsatz im Gründungszuschuss-Businessplan hierbei knapp unter dem zu rechnenden Umsatz in der Rentabilitätsplanung bzw. der Umsatzplanung liegt. Letztlich kann deutlich gemacht werden, dass ein Existenzgründungszuschuss im ersten Jahr aufgrund des nicht erreichten Mindestumsatzes notwendig ist, um die Unternehmerentlohnung sicherzustellen und das Startup aufbauen zu können.
Um solch ein Argument entkräften zu können, ist es empfehlenswert den Gründer im Businessplan für das Arbeitsamt, im Kapitel “Über den Gründer” als einen Menschen darzustellen, der nur auf ein sehr kleines Fachgebiet spezialisiert und fokussiert ist. So können Sie zum Beispiel verständlich darstellen, dass es für Sie sehr schwierig ist, einen Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt von Ihrer Anstellung zu überzeugen, da Ihre Fähigkeiten sich nur auf einen speziellen Bereich ausstrecken und der Arbeitnehmer gegebenenfalls einen Mitarbeiter mit umfassenden Kenntnissen sucht.
Wenn Sie noch
a) mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und
b) innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben
können Sie einen Existenzgründungszuschuss erhalten.
Zudem müssen Sie
c) mindestens einen Tag vor der Gründung als arbeitslos gemeldet gewesen sein.
Die Beitragszahlungen die Sie in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, bestimmen in welcher Höhe Ihr Arbeitslosengeld-I-Satz ausfällt und somit auch die Höhe des Existenzgründungszuschusses.
Die Dauer des Arbeitslosengeld-I-Anspruches wird über die Zahl der Beitragsmonate in den letzten drei Jahren bestimmt. Wer 24 Monate lang die Beiträge gezahlt hat, hat 12 Monate lang einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
Wenn Sie über 55 Jahre alt sind, erhöht sich die Dauer des Anspruches auf bis zu 18 Monate.
Wenn Sie einmal einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I bewilligt bekommen haben, verjährt dieser erst 4 Jahre nach dem Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit und so lange können Sie den verbleibenden Anspruch auch noch reaktivieren.
Die ersten 6 Monate des Beitrages für den Existenzgründungszuschuss werden zu der Dauer des Bezugs an Arbeitslosengeld angerechnet.
Ein neuerlicher Anspruch auf Arbeitslosengeld I wird bei wiederkehrender Arbeitslosigkeit um die Anzahl der Tage, für die der Existenzgründungszuschuss in Anspruch genommen wurde, verkürzt.
Die Förderung durch den Existenzgründungszuschuss endet mit Erreichen des 65. Lebensjahrs.
Existenzgründungszuschuss Arbeitsamt: Antrag zum Erhalt des Existenzgründungszuschusses
Für Existenzgründer ist es mittlerweile schwieriger eine Unterstützung der Arbeitsagentur zu bekommen. Seit der Gesetzesänderung am 28.12.2011 sind die Bewilligungen der Zuschüsse um etwa 85 % zurückgegangen.
Der Existenzgründungszuschuss erleichtert den Schritt zur Selbstständigkeit und er ist daher für viele Gründer eine Voraussetzung dafür. Sie sollten sich auf keinen Fall abschrecken lassen, wenn ein Mitarbeiter der Arbeitsagentur Ihnen sagt, dass Sie sowieso keine Chance haben, einen Existenzgründungszuschuss bewilligt zu bekommen, denn mit diesen Aussagen kann die Arbeitsagentur Geld und Zeit sparen.
Wenn Sie den Antrag korrekt ausfüllen und beim Businessplan folgende Inhalte beachten, haben Sie durchaus gute Chancen.
Den benötigten Antrag für den Erhalt des Existenzgründungszuschuss wird Ihr Arbeitsvermittler Ihnen aushändigen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen, und diese möglichst ausführlich, notwendig:
*= Inkludiert Lebenslauf und Qualifikationsnachweise (Nachweis für fachliche und persönliche Qualifikationen, wie etwa kaufmännische Qualifikationen oder nachweisbare berufliche Erfahrungen. Diese bedürfen eventuell einen Besuch bei einem Existenzseminar oder einem Vorbereitungskurs. Fragen Sie daher Ihren Arbeitsvermittler, was er erwartet.)