Wie Sie Ihre Chancen erhöhen können, mit Ihrem Businessplan den Gründungszuschuss zu erlangen

Der Gründungszuschuss-Businessplan wird bei der Antragsstellung zusammen mit dem Lebenslauf, den Antragsunterlagen, einer fachkundigen Stellungnahme und eventuell einer Gewerbeanmeldung abgegeben.

 

Businessplan für das Arbeitsamt: “Ausreichende Gewinne” als Ablehnungsgrund

Businessplan-Existenzgründungszuschuss-Förderung Selbstständigkeit-2.jpgOftmals werden vom Arbeitsamt im Businessplan ausreichende Gewinne als Ablehnungsgrund genannt. Dabei wird auf ausreichende Gewinne in der Anfangszeit oder auf die Finanzierung der Investoren spekuliert. Um diesen Ablehnungsgrund zu entkräften, können Sie für Ihr erstes Geschäftsjahr einen Businessplan mit zwei Liquiditätsplänen erstellen.

In dem einen Liquiditätsplan wird der Existenzgründungszuschuss nicht berücksichtigt und es wird verdeutlicht, dass die ersten sechs Monate der Existenzgründung ohne Zuschüsse zu einer negativen Liquidität führen werden und das Startup somit nicht stattfinden kann.

Der zweite Liquiditätsplan zeigt, aufgrund des Existenzgründungszuschusses, eine ausreichende Liquidität auf und die Existenzgründung ist mit Hilfe der monatlichen Auszahlungen des Existenzgründungszuschusses gewährleistet.

 

Businessplan Jobcenter: Mindestumsatzberechnung

In einer Mindestumsatzberechnung wird ausgerechnet, in welcher Höhe der Umsatz sein muss, um eine Unternehmerentlohnung, die Erwartungshaltung des Gründers entspricht, sicherzustellen. Hierfür werden

  1. a) die konkreten Betriebskosten, wie etwa Raum- und Personalkosten und
  2. b) laufende Marketingkosten, vom ersten Geschäftsjahr mit der
  3. c) zu erwartenden und möglichen jährlichen Tilgung sowie einem
  4. d) adäquaten Unternehmerlohn zusammengezählt. Die
  5. e) jährlichen Abschreibungen werden anschließend von diesem Betrag subtrahiert, denn sie sind stellen schließlich keinen Abgang liquider Mittel dar.

Schließlich wird das Ergebnis durch den durchschnittlichen Rohertrag geteilt und dann mit 100 multipliziert.

Das Endergebnis ist der jährliche Mindestumsatz, der erzielt werden muss, um alle betrieblichen Verpflichtungen decken zu können und die Unternehmerentlohnung zu gewährleisten.

Optimal ist es, wenn der Mindestumsatz im Gründungszuschuss-Businessplan hierbei knapp unter dem zu rechnenden Umsatz in der Rentabilitätsplanung bzw. der Umsatzplanung liegt. Letztlich kann deutlich gemacht werden, dass ein Existenzgründungszuschuss im ersten Jahr aufgrund des nicht erreichten Mindestumsatzes notwendig ist, um die Unternehmerentlohnung sicherzustellen und das Startup aufbauen zu können.

 

Businessplan Arbeitsamt: “Gute Vermittelbarkeit” als Ablehnungsgrund

Businessplan-Existenzgründungszuschuss-Förderung Selbstständigkeit-1Oftmals wird der Gründungszuschuss vom Arbeitsamt auch abgelehnt, weil die Person sich leicht in den Arbeitsmarkt vermitteln lässt. Dieser Grund ist allerdings sehr umstritten, da es jedem Menschen frei zustehen sollte, ob er es bevorzugt in einem Anstellungsverhältnis oder als Selbstständiger zu arbeiten.

Um solch ein Argument entkräften zu können, ist es empfehlenswert den Gründer im Businessplan für das Arbeitsamt, im Kapitel “Über den Gründer” als einen Menschen darzustellen, der nur auf ein sehr kleines Fachgebiet spezialisiert und fokussiert ist. So können Sie zum Beispiel verständlich darstellen, dass es für Sie sehr schwierig ist, einen Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt von Ihrer Anstellung zu überzeugen, da Ihre Fähigkeiten sich nur auf einen speziellen Bereich ausstrecken und der Arbeitnehmer gegebenenfalls einen Mitarbeiter mit umfassenden Kenntnissen sucht.

 

Existenzgründungszuschuss Voraussetzungen und Fristen

Wenn Sie noch

a) mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und
b) innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben

können Sie einen Existenzgründungszuschuss erhalten.

Zudem müssen Sie

c) mindestens einen Tag vor der Gründung als arbeitslos gemeldet gewesen sein.

Die Beitragszahlungen die Sie in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, bestimmen in welcher Höhe Ihr Arbeitslosengeld-I-Satz ausfällt und somit auch die Höhe des Existenzgründungszuschusses.

Die Dauer des Arbeitslosengeld-I-Anspruches wird über die Zahl der Beitragsmonate in den letzten drei Jahren bestimmt. Wer 24 Monate lang die Beiträge gezahlt hat, hat 12 Monate lang einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

Wenn Sie über 55 Jahre alt sind, erhöht sich die Dauer des Anspruches auf bis zu 18 Monate.

Wenn Sie einmal einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I bewilligt bekommen haben, verjährt dieser erst 4 Jahre nach dem Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit und so lange können Sie den verbleibenden Anspruch auch noch reaktivieren.

Die ersten 6 Monate des Beitrages für den Existenzgründungszuschuss werden zu der Dauer des Bezugs an Arbeitslosengeld angerechnet.

Ein neuerlicher Anspruch auf Arbeitslosengeld I wird bei wiederkehrender Arbeitslosigkeit um die Anzahl der Tage, für die der Existenzgründungszuschuss in Anspruch genommen wurde, verkürzt.

Die Förderung durch den Existenzgründungszuschuss endet mit Erreichen des 65. Lebensjahrs.

Existenzgründungszuschuss Arbeitsamt: Antrag zum Erhalt des Existenzgründungszuschusses

Für Existenzgründer ist es mittlerweile schwieriger eine Unterstützung der Arbeitsagentur zu bekommen. Seit der Gesetzesänderung am 28.12.2011 sind die Bewilligungen der Zuschüsse um etwa 85 % zurückgegangen.

Der Existenzgründungszuschuss erleichtert den Schritt zur Selbstständigkeit und er ist daher für viele Gründer eine Voraussetzung dafür. Sie sollten sich auf keinen Fall abschrecken lassen, wenn ein Mitarbeiter der Arbeitsagentur Ihnen sagt, dass Sie sowieso keine Chance haben, einen Existenzgründungszuschuss bewilligt zu bekommen, denn mit diesen Aussagen kann die Arbeitsagentur Geld und Zeit sparen.

Wenn Sie den Antrag korrekt ausfüllen und beim Businessplan folgende Inhalte beachten, haben Sie durchaus gute Chancen.

Existenzgründungszuschuss Arbeitsamt: Die nötigen Unterlagen

Den benötigten Antrag für den Erhalt des Existenzgründungszuschuss wird Ihr Arbeitsvermittler Ihnen aushändigen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen, und diese möglichst ausführlich, notwendig:

  • Belege für die persönliche und fachliche Eignung* des Gründers
  • Belege für den zu erwartenden Erfolg der Tätigkeit
  • Der Gründungszuschuss-Businessplan (in ihm ist das Gründungsvorhaben erklärt und eine Finanzplanung sowie die Rentabilitäts- und Umsatzvorschau dargelegt. Letztere sollten sich mindestens über drei Jahre erstrecken und sachlich korrekt sein)
  • Ein Gutachten einer fachkundigen Stelle (Die Begutachtung Ihres Geschäftsplanes sollte durch eine fachkundige Stelle erfolgen und die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens sollte bescheinigt und beigelegt werden. Als fachkundige Stelle gelten sowohl die entsprechenden Kammern, als auch Startercenter, Wirtschaftsförderung, Gründerzentren oder Unternehmensberater.
  • Anmeldungsnachweis der selbstständigen Tätigkeit beim Gewerbe- oder Finanzamt

 

*= Inkludiert Lebenslauf und Qualifikationsnachweise (Nachweis für fachliche und persönliche Qualifikationen, wie etwa kaufmännische Qualifikationen oder nachweisbare berufliche Erfahrungen. Diese bedürfen eventuell einen Besuch bei einem Existenzseminar oder einem Vorbereitungskurs. Fragen Sie daher Ihren Arbeitsvermittler, was er erwartet.)

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