Existenzgründungszuschuss – Existenzgründung Förderung

Beim Existenzgründungszuschuss geht es um viel Geld:

Verheiratete Gründer, die Kinder haben und vorher ein Einkommen über der Beitragsbemessung verdient haben, können bis zu 18.280 € Existenzgründungszuschuss bekommen. Alleinstehende, kinderlose Gründer erhalten bis zu 15.075 €.

Höhe Gründungszuschuss: So können Sie den Gründungszuschuss berechnen:

Die Höhe des Gründungszuschuss bemisst sich nach dem Arbeitslosengeldanspruch und läuft in zwei nacheinander folgenden Phasen, die Dauer der Existenzgründungsförderung kann bis zu 15 Monate betragen.

Existenzgründung Förderung: Welche Arten von Existenzgründungen werden gefördert?

Mit einem Existenzgründungszuschuss werden alle hauptberuflichen, selbstständigen Tätigkeiten im Rahmen einer Unternehmensgründung gefördert, wenn diese die festgelegten Voraussetzungen erfüllen.

Hierbei muss es ein Gründungszuschuss-Businessplan eingereicht werden, der Erfolg verspricht und der Gründer muss die benötigten persönlichen und fachlichen Eignungen sowie die materiellen Voraussetzungen für die Tätigkeiten mitbringen.

Diese Voraussetzungen sollten wenn möglich zweifellos belegt werden können. Auch das Beweisen einer persönlichen Eignung ist von Vorteil. Wenn Sie zum Beispiel die Initiative ergreifen und Zuverlässigkeit, eigenes Engagement sowie Pünktlichkeit demonstrieren können.

Um den Mitarbeiter der Arbeitsagentur zur Bewilligung einer Förderung Ihrer Existenzgründung überzeugen zu können, werden Sie Fakten und eine logische Argumentation benötigen. Sie sollten dabei insbesondere die Aussagen des Gründungszuschuss-Businessplan, die Liquiditätsplanung und die Rentabilitätsvorschau im Auge behalten.

Existenzgründungszuschuss Arbeitsamt: Grundförderung

Die Grundförderung als Existenzgründungszuschuss wird Ihnen sechs Monate lang in der Höhe Ihres bisherigen Arbeitslosengeld-I-Anspruchs gewährt, zuzüglich einer Pauschale von 300 € pro Monat. Die Existenzgründungszuschuss- Grundförderung Pauschale dient der Deckung Ihrer Sozialversicherungsausgaben, welche niedriger oder höher ausfallen können.

Existenzgründungszuschuss Arbeitsamt: Aufbauförderung

Es ist möglich, einmalig eine Verlängerung der Existenzgründungszuschuss Grundförderung beim Arbeitsamt zu beantragen. Hierfür sollten die geplanten Ziele der ersten sechs Monate möglichst erreicht worden sein. Wird die Aufbauförderung gewährleistet, erhalten Sie neun weitere Monate lang einzig die Pauschale zur Deckung der Sozialversicherungsausgaben. Diese Pauschale unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt und Sie erhalten sie steuerfrei. Auf das Einkommen, das Sie zusätzlich erwirtschaften, werden erst einmal nur sehr geringe Eingangssteuersätze erhoben.

Nebenverdienst und Existenzgründungszuschuss

Bei einem geringen Arbeitslosengeld-I-Anspruch werden Sie auch nur einen geringen Existenzgründungszuschuss erhalten. Viele Existenzgründer möchten daher natürlich den Lebensunterhalt während der Anfangsphase der Selbstständigkeit aufbessern und eine Nebentätigkeit ausüben. Hier sollten Sie jedoch vorsichtig sein.

Gefördert wird nur, wer die selbstständige Tätigkeit auch hauptberuflich ausübt. Daher darf die Nebentätigkeit

a) nicht 15 Stunden die Woche übersteigen, unabhängig von dem jeweiligen Verdienst.

Wenn Sie eine zusätzliche Tätigkeit während der Förderung ausüben, müssen Sie

b) diese natürlich bei der Arbeitsagentur angeben.

Sie sollten zudem

c) am besten im Voraus mit Ihrem Vermittler abklären, ob die gewünschte Nebenbeschäftigung zulässig ist und nicht zum Abbruch der Förderung führt.

Es lohnt sich, einen Existenzgründungszuschuss zu beantragen

Zusammengefasst kann gesagt werden, dass der Versuch auf jeden Fall lohnt, einen Existenzgründungszuschuss zu beantragen und dass sich die Wahrscheinlichkeit einer Zusage mit einer professionellen Strategie sichtlich erhöhen lässt.

Es macht auf jeden Fall Sinn, sich für die Antragsstellung und für die Erstellung des Gründungszuschuss-Businessplans Unterstützung von erfahrenen und professionellen Experten zu holen. Idealerweise sollten Sie sich diese Hilfe schon vor Ihrem ersten Kontakt mit der Arbeitsagentur holen.

Gründungsförderung: Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld, kurz ESG, ist die Förderung für Bezieher von Arbeitslosengeld II. Diese Sozialleistung soll eine Existenzgründung fördern bzw. die Aufnahme in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit fördern. Es handelt sich hierbei aus wirtschaftspolitischer Sicht um eine Subvention.

Das ESG wird als Ermessensleistung erteilt und wird anfänglich zusätzlich zum ALG II gezahlt.

Zusätzlich zu dieser Leistung können Bezieher von ALG II bei der Ausübung oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit für die Anschaffung benötigter Sachgüter auch Leistungen für die Eingliederung von Selbstständigen erhalten.

Die Tätigkeit muss einen hauptberuflichen Charakter haben und es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Leistung.

Einstiegsgeld: Bemessung, Dauer und nötige Unterlagen

Die Förderung wird in der Regel für 12 Monate gewährt und sie kann um weitere 12 Monate verlängert werden. In dem Moment, in dem der Empfänger nicht mehr als hilfsbedürftig gilt, erlischt auch der Anspruch. Das ESG unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt und das Einkommen des Einstiegsgeldes ist nicht steuerpflichtig. Beim Einstiegsgeld handelt es sich um ein nicht rückzahlbares Fördermittel, von bis zu 4.500 €. Die Höhe des ESG wird unter Berücksichtigung der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft bemessen.

Wenn Sie di Voraussetzungen für den Bezug von ESG erfüllen, können Sie bei Ihrem Vermittler von der Agentur für Arbeit ein Antragsformular erhalten. Zusätzlich ist die Erstellung einer Businessplans notwendig. Folgende Unterlagen müssen in dem Businessplan enthalten sein:

  • Eine kurze Beschreibung des Vorhabens der Existenzgründung
  • Finanzierungs- und Kapitalbedarfsplanung
  • Rentabilitäts- und Umsatzvorschau
  • Lebenslauf
  • In manchen Fällen, jedoch nicht zwingend notwendig, wird ein fachkundiges Gutachten benötigt.

Wenn Sie alle Unterlagen eingereicht haben, wird Ihr Fallmanager bzw. Ihr Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit über den Antrag entscheiden.

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