Für die meisten Gründer, die im Forex-Bereich Devisen handeln, ist die Frage nach der Besteuerung nicht besonders naheliegend. Zunächst, weil man zunächst mal dauerhaft in die Gewinnzone kommen muss, bevor entsprechende Überlegungen laut werden. Und bereits an dieser Hürde scheitern die Meisten.
Wenn man es jedoch geschafft hat, dauerhaft profitabel Devisen zu handeln und sich entsprechende Gewinne einstellen, dann wird es Zeit, ggf. den Steuerberater hinzuzuziehen. Denn Gewinne aus Börsengeschäften sind für Gründungsunternehmen, auch im Bereich Forex, sind steuerpflichtig.
Generell fallen Steuern aus Kapitalerträgen unter das Einkommenssteuergesetz. Das heißt aber nicht zwingend, dass diese auch formal als Einkommenssteuer behandelt werden. Dies ist wirklich nur dann der Fall, wenn man auch beruflich als professioneller Trader agiert. Dann kann es sein, dass man einen personalisierten Einkommensteuer-Satz zahlt, der sogar durchaus unter dem Standardsatz liegen kann. Grundvoraussetzung dazu ist allerdings, dass man Einnahmen in solcher Höhe erzielt, dass von einem voll-beruflichen Engagement ausgegangen werden kann und man damit sein Leben bestreitet. Doch wer es so weit gebracht hat, dem werden wir hier in diesem Artikel kaum was Neues erzählen.
Standardmäßig greift jedoch stattdessen die sogenannte Abgeltungssteuer. Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine 2009 eingeführte Steuerart, die flächendeckend für die meisten Arten von Kapitalerträgen gilt. So auch für Gewinne aus dem Forex Bereich. Sie beträgt pauschal 25% und kann ggf. durch zusätzliche Besteuerungen, die auch sonst bei der Einkommenssteuer fällig werden (wie bspw. durch die Kirchensteuer), nochmal leicht ansteigen. Allerdings gibt es auch einen Freibetrag. Dieser liegt bei 801 Euro. Für gemeinsam veranlagte Eheleute liegt er dementsprechend bei 1.602 Euro.
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Normalerweise werden diese Steuern automatisch von den Online Brokern einbehalten, sofern sie ihren Sitz in Deutschland haben. Dadurch müssen Sie sich selbst ggf. gar nicht um eine Besteuerung kümmern, da dies im operativen Handel mit einem Broker aus deutschen Landen von ganz alleine passiert. Anders liegt der Fall jedoch, wenn der Broker seine Hauptniederlassung im Ausland hat. Daran würde ggf. auch eine deutsche Zweigstelle nichts ändern. Dann bekommen Sie den vollen Gewinn ausgezahlt und müssen sich selbst um die Besteuerung kümmern.
Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Die automatische Besteuerung ist zweifelsohne komfortabler und man erlebt hinten raus kaum böse Überraschungen. Wenn man sich selbst um die Besteuerung kümmern muss, birgt dies das Risiko, die geballte Steuerlast zu unterschätzen. Dafür aber ist man über das Jahr hinweg gesehen wesentlich liquider und kann ggf. höhere Gewinne erzielen.
Jedenfalls wird das Thema für Gründer weiterhin spannend bleiben, insbesondere wenn die GmbH als Steuersparschwein dient und freie Liquidität optimal angelegt werden soll.
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Sehr Hilfreicher Artikel. Gerade das Thema Steuern ist sehr interessant und Hilfreich.
Vielen Dank