Gehört eine Schufa Auskunft in den Businessplan?

Schufa – Ist der Gründer kreditwürdig?

Entscheidend für bestimmte finanzielle Genehmigungen wie die Vergabe von Krediten ist in erster Linie die aktuelle sowie zukünftig zu erwartende Kreditwürdigkeit des Empfängers/Kreditnehmers. Immerhin wird das Gründungskonzept nicht zuletzt deshalb erstellt, um dem Geldgeber/den Geldgebern relevante Informationen über das den Kredit beantragende Unternehmen zu geben. Diese Informationen dienen wiederum den Kreditinstituten als Entscheidungsgrundlage über die Annahme oder auch Ablehnung des beantragten Kredites.

Darüber hinaus sollten Sie berücksichtigen, dass auch Sie als Unternehmer bzw. Unternehmensgründer einer persönlichen Überprüfung unterzogen werden. Die Geschäftsidee allein ist nämlich nicht ausreichend für eine Kreditentscheidung.

Überprüfung der Kreditwürdigkeit durch die Schufa

Eine Möglichkeit zur Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit ist die Schufa-Auskunft, denn bei der Schufa werden alle wesentlichen Informationen bezüglich Ihrer Kredithistorie gespeichert und entsprechend auch abgefragt.

Die Schufa-Auskunft ist dann ein für Geldgeber wichtiger Bestandteil des Unternehmenskonzeptes, wenn Sie für Ihre gegründete Firma persönlich haften.

Dies ist insbesondere bei den folgenden Rechtsformen der Fall:

Einen guten Eindruck hinterlassen, durch freiwillige Schufa im Businessplan

Wenn Sie dem personenbezogenen Teil des Businessplans also eine Schufa-Auskunft beifügen, bedeutet dies eine enorme Arbeitserleichterung für die Banken/Kreditgeber, da diese Abfrage ohnehin im Rahmen der Kreditentscheidung durchgeführt würde. Außerdem zeigt das Vorhandensein dieser Unterlagen im Geschäftsplan, dass die Planung sowohl lückenlos und gut durchdacht ist, als auch dass Sie genau über Ihre finanzielle Situation orientiert sind.

Sollte bei der Unternehmensgründung eine andere als eine der oben aufgeführten Rechtsformen gewählt werden, ist die Bereitstellung der Schufa-Auskunft im Businessplan nicht notwendig.

Was beinhaltet die Schufa-Auskunft?

Die Schufa gibt Auskunft über die Kreditwürdigkeit des Antragstellers, und es werden darüber hinaus personenbezogene Daten abgespeichert – beispielsweise der Besitz einer Kreditkarte sowie das Vorhandensein früherer Kredite und Angaben über deren fristgerechte Tilgung.

Grundsätzliches:

Falls bei Ihnen in der Vergangenheit bereits Darlehensanträge von anderen Geldgebern genehmigt und diese Darlehen fristgerecht von Ihnen getilgt wurden, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie auch von den neuen Geldgebern eine positive Entscheidung erhalten, denn auch darüber informiert die Schufa-Auskunft.

Die verbreitete Meinung, dass seitens der Schufa Informationen über Einkommen, Vermögen oder Familienstand gespeichert werden, ist übrigens ein Irrtum.

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