Der Unternehmerlohn im Businessplan

Unternehmerlohn im Businessplan

Kostenstelle “Unternehmerlohn” – Verwendung im Businessplan

Bei der Gründung einer Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) stellt der so genannte „Unternehmerlohn“ das Gehalt des Gründers bzw. Geschäftsführers dar. Das bedeutet rechtlich gesehen, dass Sie als Gründer die Vergütung erhalten, welche Ihnen für die Tätigkeit in Ihrem eigenen Unternehmen zusteht.

Berücksichtigung des Unternehmerlohns im Businessplan

Sie müssen als erstes beachten, dass der von Ihnen angesetzte Unternehmerlohn auf die Preise Ihrer Produkte bzw. Ihrer Dienstleistungen angepasst ist. Es muss also eine Kalkulation vorhanden sein, bei der die Stückzahlen, Honorare und Verkaufspreise so angesetzt sind, dass für Sie ein bestimmter Betrag für ein Gehalt in angemessener Höhe verfügbar ist.

In der Kostenrechnung listen Sie dann den Unternehmerlohn als “kalkulatorischen Unternehmerlohn” auf. Dies ist notwendig, da Ihr eigener Lohn nicht als Gehalt bei den Lohnkosten angerechnet werden kann. Immerhin erhalten nur Angestellte Gehalt, und in einer Personengesellschaft ist es schließlich nicht üblich, dass Sie Ihr eigener Angestellter sind.

Als Gewinn wird dem jeweiligen Geschäftsführer der Unternehmerlohn im Vorhinein zugerechnet. Beachten Sie übrigens bitte auch, dass Sie für den Unternehmerlohn Einkommenssteuer zahlen müssen.

Berechnung des Unternehmerlohns

Sie können den Unternehmerlohn normalerweise selbst festlegen. Doch für den wirtschaftlichen Erfolg und eine gewisse Glaubwürdigkeit im Geschäftsplan sollten dabei bestimmte Richtlinien beachtet werden: Um eine angemessene Höhe bestimmen zu können, gibt es zum Beispiel Gehaltstabellen der jeweiligen Branche. Dort ist die Vergütung für Angestellte im Durchschnitt ersichtlich. Zudem müssen Lebenshaltungskosten, Ersparnisbildung, Sozialversicherung und Steuern bei der Festlegung des Unternehmerlohns berücksichtigt werden. Schließlich ist es wichtig, dass genug Geld vorhanden ist, um Ihre persönlichen Fixkosten abdecken zu können.

“Kalkulatorischer Unternehmerlohn” in Verbindung mit der Geschäftsentwicklung


Wenn Sie Privatentnahmen tätigen, ist die Höhe dabei anhängig vom kalkulatorischen Unternehmerlohn. Sie müssen also bei jeder Planung berücksichtigen, dass Sie einen Gewinn erzielen müssen, mit dem Sie den Unternehmerlohn decken können. Besonders in der Anfangszeit ist das bei vielen Unternehmen nicht realisierbar. Daher müssen Sie bei der Gründung Rücklagen besitzen, mit denen Sie die Lebenshaltungskosten so lange decken können, bis Sie genug Gewinn für einen angemessenen Unternehmerlohn erwirtschaftet haben.

Bleiben Sie bei der Kalkulation sowohl wahrheitsgetreu als auch rational. Ihr eigenes Gehalt darf weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt sein. Schließlich ist es bei den Geldgebern ebenfalls von Interesse, wie verantwortungsbewusst der Umgang mit dem ausgezahlten Darlehen (z.B. KfW-Gründerkredit Startgeld) sein wird.

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