Gründungskosten im Finanzplan

Gründungskosten

Bei der Unternehmensgründung muss gerade am Anfang sehr viel bedacht, organisiert und erledigt werden – es entsteht also entsprechender Verwaltungsaufwand und in Zusammenhang mit der Hinzuziehung von Anwälten (denn Sie sollten natürlich auch die rechtlichen Voraussetzungen für Ihr Unternehmen schaffen) oder anderen Beratern auch Kosten, d.h. Gründungskosten.

Was genau sind Gründungskosten im Businessplan

Der Begriff „Gründungskosten“ bedeutet, dass diese spezifischen Kosten direkt mit der Unternehmensgründung in Zusammenhang stehen. Es handelt sich also um einmalige Kosten, die in späteren Unternehmensphasen in dieser Form nicht mehr anfallen werden. Dazu zählen vor allem:

  • Anmeldungen, beispielsweise beim Gewerbeamt oder bei der IHK
  • Genehmigungen, im Fall eine Bareröffnung beispielsweise die Schrankgebühren
  • Workshops und Beratung, zum Beispiel für eine professionelle Businessplan-Beratung
  • Honorare für Anwälte und/oder Unternehmensberater

Dabei sollte man die Möglichkeit mit einkalkulieren, dass gegebenenfalls auch Geld für einen Existenzgründungsberater benötigt, was ebenfalls zu den Gründungskosten gehört. Um negative Überraschungen in dieser Hinsicht zu vermeiden, sollte man sich bereits im Vorhinein Gedanken darüber machen, welche Kosten (d. h. Gründungskosten) im konkreten Fall anfallen könnten. Hierbei sollte man allerdings auch beachten, dass Kosten für Material, Lizenzen oder für den Kauf bzw. die Anmietung von Räumlichkeiten nicht zu den Gründungskosten zählen.

Gründungskosten: Worauf Sie achten sollten

So oder so sollten Sie darauf achten, direkt von Anfang an, d. h. schon in der Planungsphase sämtliche Belege, die mit der Gründungsphase in Zusammenhang stehen, aufzuheben. So haben Sie die Möglichkeit, die Kosten im Nachhinein als Gründungskosten zu berücksichtigen. Darüber hinaus gibt es auch noch betrieblich motivierte Ausgaben. Diese Ausgaben sind steuerlich abzugsfähig – auch dann, wenn diese vor der eigentlichen Gründung eines Unternehmens getätigt werden.

Gründungskosten sind Teil des Investitionsplans. Dieser zeigt vor allem auf, zu welchem Zeitpunkt Sie welche Geldsumme benötigen. Dafür benötigen Sie einen tabellarischen Kapitalbedarfsplan.

Gründungskosten- Wichtig für das erste Jahr ist der Kapitalbedarfsplan

Im ersten Jahr des Unternehmensbetriebs ist es außerdem wichtig, einen Kapitalbedarfsplan bzw. Liquiditätsplan für jeden Monat einzeln zu erstellen. Auf diese Weise können Sie monatlich überprüfen, ob Sie über oder ggfs. auch unter dem Plan liegen. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, Planungsfehler schneller zu erkennen und nötigenfalls rechtzeitige Korrekturen vorzunehmen.

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