Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Businessplan

Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR

Diese Rechtsform wird meist von einem Gründer-Team eröffnet. Das Vermögen dieser Personengesellschaft besteht aus den Einlagen, aus mindestens zwei Gesellschaftern und deren Privatvermögen. Dies stellt das Gesamthandsvermögen dar, an dem jeder Gesellschafter positiv wie negativ einen Anteil hat. Jeder Teilhaber führt die Einkommenssteuer, die auf seinen Gewinnanteil entfällt, selbst ab. Ein formloser Gesellschaftervertrag ist sinnvoll, um beispielsweise einen alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer aus den Reihen der Gesellschafter, festzulegen, aber auch um eine Gewinnverteilungsklausel einzufügen, beispielsweise je nach Kapital- oder Arbeitseintrag der Mitglieder. Grundlage für den Vertrag ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Eröffnet man eine größere und kaufmännische Offene Handelsgesellschaft (OHG), untersteht diese dem Handelsgesetzbuch (HGB).

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