Beratung zur Abgabe einer fachkundigen Stellungnahme

Fachkundige Stellungnahme

Wer einen Zuschuss zur Existenzgründung beantragen möchte, hat in Deutschland gleich mehrere Möglichkeiten. Eine gern genutzte Variante ist der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit. Dieser wird allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen gewährt. Erforderlich ist unter anderem eine so genannte „fachkundige Stellungnahme“.

Warum wird eine fachkundige Stellungnahme benötigt?

In einer solchen Stellungnahme werden diverse Aspekte des künftigen Unternehmens aufgeführt und von entsprechenden Fachleuten beurteilt. Fällt diese Beurteilung positiv aus, wirkt sich das positiv auf die Chancen auf einen Zuschuss aus, denn anhand dieser Stellungnahme entscheidet dann die Agentur für Arbeit. Damit eine derartige Stellungnahme erfolgen kann, ist es wichtig, dass ein vollständiger Geschäftsplan vorgelegt wird. Je besser dieser aufgestellt ist, umso höher liegen auch die Chancen für eine positive Bewertung. Deshalb ist es ratsam, einen Businessplanberater an der Seite zu haben.

Was ist eine fachkundige Stelle?

Welche Fachleute bzw. Institutionen als fachkundige Stellen anerkannt werden, wird durch das SGB III geregelt. Unter anderem zählen die Industrie- und Handelskammer, berufsständische Kammern und Fachverbände, verschiedene Kreditinstitute und Gründungszentren dazu.

Auch Steuerberater und Unternehmensberatungen sind zugelassen, eine derartige Stellungnahme zu verfassen und die Erfolgschancen Ihres Unternehmens zu bescheinigen. Als künftiger Existenzgründer haben Sie die freie Wahl, welche Stelle Sie für diese fachkundige Stellungnahme kontaktieren möchten.

Abgabe der Stellungnahme

Wenn Sie einen Antrag auf den Zuschuss zur Existenzgründung bei der Agentur für Arbeit stellen, erhalten Sie einen Muster für fachkundigen Stellungnahme an die Hand. Der für Sie zuständige Sachbearbeiter wird Ihnen alle dazu benötigten Unterlagen aushändigen.

Für den nächsten Schritt suchen Sie mit dem enthaltenen Formblatt „Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach § 57 Abs. 2 Nr. 3 SGB III” die fachkundige Stelle auf, die die Umsetzungschancen für Ihr Vorhaben professionell bewertet und eine Eignungsaussage trifft.

Es wird beispielsweise beurteilt, ob Ihre Geschäftsziele und die damit verbundenen Umsätze von Ihnen realistisch eingeschätzt wurden, ebenso die angestrebten Betriebsergebnisse vor Steuern. Aber auch der Kapitalbedarf spielt eine wichtige Rolle. Hierbei wird abgewogen, ob die Angaben in einem soliden Verhältnis stehen und der Wahrheit entsprechen. Dabei werden Ihre Angaben mit dem Businessplan und den darin enthaltenen Zahlen abgeglichen. Wurde der Plan gewissenhaft erstellt, so sind die Angaben und Zahlen auch realistisch gehalten.

Anschließend wird die fachkundige Stellungnahme wieder bei der Agentur für Arbeit eingereicht, zusammen mit dem Businessplan, dem Lebenslauf und allen anderen Antragsunterlagen. Auch eine eventuelle Gewerbeanmeldung kann beigefügt werden. Die Agentur für Arbeit prüft nun die fachkundige Stellungnahme und entscheidet über den Zuschuss zur Existenzgründung.

Was benötigt die fachkundige Stelle?

Was im Einzelnen in einer derartigen Stellungnahme enthalten sein muss, kann stark variieren. Zum einen hängt es von jeweiligem Gewerbe ab, aber auch die einzelnen Niederlassungen der Bundesagentur für Arbeit stellen an diese Stellungnahmen möglicherweise unterschiedliche Ansprüche.

Auch die Dokumente, welche von der fachkundigen Stelle zur Beurteilung angefordert werden, sind nicht immer die Gleichen. Ein solider Businessplan sollte allerdings in jedem Falle dazu gehören.

Was wird bei einer fachkundige Stellungnahme geprüft?

Beispielsweise muss daraus hervorgehen, um welches Vorhaben es sich handelt. Dieses muss genau beschrieben werden. Ebenfalls sollte ein Lebenslauf des Gründers dabei sein. Besonders wichtig ist, dass für die ersten drei Jahre nach der Existenzgründung eine so genannte „Rentabilitäts– und Ertragsvorschau“ beigefügt ist. Auch eine Auflistung mit allen privaten Ausgaben und den Lebenshaltungskosten sollte nicht fehlen. Nur so ist die Möglichkeit gegeben, einen umfassenden Überblick über die aktuelle finanzielle Lage zu bekommen.

Zentrale Aspekte einer fachkundigen Stellungnahme

Der Kapitalbedarf und der Finanzierungsplan spielen eine zentrale Rolle, denn insbesondere diese Aspekte interessieren die Bundesagentur für Arbeit sehr. Ein gut aufgestellter Plan über die zur Verfügung stehenden liquiden Mittel rundet das finanzielle Konzept ab. Sollten Sie bereits über Mietverträge oder Verträgen mit Gesellschaftern verfügen, so können Sie diese durchaus mit beifügen. Dies zeugt von einer zusätzlichen Sicherheit und wird sich positiv auf die Stellungnahme und damit auf die Gewährung des Existenzgründungszuschusses auswirken.

Info: In unserer Wissensbasis finden Sie Lesenswertes rund um Geschäftsplanung bei Regionen, Geschäftsplanerstellung bei Unternehmensart, neben Gründungskonzept-MS Word-Download, Finanzierungskonzept-Vorlagen und Businessplan-Unternehmensberatung-White Papers: Zum Beispiel ein Guide zur Erstellung der Marketingplan im Businessplan und anderer Geschäftsplanerstellung-Inhalte, eine Hinweise-Sammlung mit Insiderwissen für Ihre Bankgespräche, eine Charakterbeschreibung der Gründerpersönlichkeit und andere wertvolle Ressourcen. Sehen Sie vielleicht mal rein. Wir wünschen Ihnen viel Wissenszugewinn durch Ihren Besuch.