Businessplan für ein Einzelunternehmen

Einzelunternehmen

Als Gründer eines Einzelunternehmens steht man allein für alle das Unternehmen betreffenden Entscheidungen gerade und trägt somit die entsprechende Verantwortung. Auch Kleingewerbetreibende und Freiberufler sollten die Einführung einer formellen Buchhaltung in Erwägung ziehen. Diese ist für beide Unternehmertypen zwar keine Pflicht, führt allerdings zu einer besseren Überschaubarkeit der Finanzlage.

Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die Gründung eines Einzelunternehmens immer auch mit privater Haftung einhergeht. Daher ist es umso wichtiger, größere Risiken im Vorfeld abzusichern. Allerdings kann die Haftung eines Einzelunternehmens auch durch die Gründung einer so genannten Kapitalgesellschaft begrenzt werden.

Vor der Umsetzung der Idee für ein Einzelunternehmen sollte man sich bereits im Vorfeld gründlich mit der Art der Unternehmensgründung befassen. Dabei ist wohl der wichtigste Punkt die Wahl einer geeigneten, zum Unternehmen passenden Rechtsform. Diese Entscheidung muss natürlich noch vor der Existenzgründung getroffen werden, und zwar mit Bedacht.

Der Businessplan für ein Einzelunternehmen

Heutzutage wird in den meisten Fällen ein Einzelunternehmen gegründet, zumal es dabei einen großen Vorteil gibt: die Tatsache, dass es eine relativ einfache und auch unbürokratische Art der Unternehmensgründung ist. Das bedeutet beispielsweise, dass Sie als Gründer bei einem Einzelunternehmen keine speziellen Gründungsvorschriften beachten müssen. Es ist – beispielsweise – für die Gründung kein Mindestkapital erforderlich. Natürlich ist es trotzdem von Vorteil, zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung bereits über ein gewisses Startkapital zu verfügen, um einen entsprechenden Betrieb und Liquidität gewährleisten zu können. Gesetzlich gesehen muss allerdings kein Mindestkapital angegeben werden. Stattdessen reicht es aus, ein Gewerbe anzumelden oder, im Falle eines Freiberuflers, eine Betriebseröffnungsanzeige für das Finanzamt.

Businessplan für Einzelunternehmen: Die Gründung

Die Gründung selbst ist von den Formalitäten her nicht besonders aufwändig – eben weil hierbei nur in begrenztem Umfang formale Vorschriften zu beachten sind. Trotzdem ist natürlich eine genaue Planung der Vorgehensweise dringend zu empfehlen, und dazu gehört speziell der Businessplan und sinnvollerweise auch die Businessplanberatung. Immerhin haften Sie als Einzelunternehmer ganz allein, und zwar auch mit Ihrem persönlichen Vermögen – ein guter Grund, hier besonders vorsichtig vorzugehen.

Vorteile eines Businessplans für Einzelunternehmen

Ein Businessplan hilft Ihnen dabei, die eigene Geschäftsidee auf ihre finanzielle und generelle Tragfähigkeit hin zu überprüfen. Dazu gehören wirtschaftliche, rechtliche und auch soziale Aspekte. Ein Businessplan, der für Ihr Einzelunternehmen erstellt wird, ist dabei das Fazit all dieser Überlegungen.

Statistiken zufolge sind es vor allem junge und noch relativ neu gegründete Unternehmen, die häufig Insolvenz beantragen. Dabei liegt ein hoher Anteil an Insolvenzen bei jungen Unternehmen, die noch keine zwei Jahre alt sind/am Markt existieren (knapp 26,4 %). Zu den häufigsten Gründe hierbei gehören eine unzureichende Planung oder eben auch eine zu geringe anfängliche Kapitalausstattung. Auch unerwartete Marktveränderungen können ein Faktor sein. Diese lassen sich zwar nicht konkret vorhersehen, doch auf die Möglichkeit als solche sollte man möglichst vorbereitet sein.

Mit einem Businessplan für Einzelunternehmen Fehler vermeiden

Ein weiterer Grund kann auch in nicht marktgerechten Geschäftsideen liegen, sowie in Investitionen, die strategisch ein Fehler waren. Daher sollte man sich zuvor genau überlegen, worin man sein Kapital investieren will und welche Investitionen eher zu riskant erscheinen.

Wer sich allerdings schon früh intensiv mit einem Businessplan und dazugehöriger professioneller Beratung bei einem Existenzgründerberater befasst, kann sehr viel eher davon ausgehen, mit seiner Selbstständigkeit später auch Erfolg zu ernten.

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