Businessplan für die Aktiengesellschaft

Aktiengesellschaft (AG) und Anfangsinvestition

 

Businessplan Aktiengesellschaft

 

Die Aktiengesellschaft, kurz auch „AG“ genannt, ist eine Unternehmensform, bei der man ein Unternehmen gründet und Anteile davon über die Börse verkauft. Dabei ist die Aktiengesellschaft eine der kompliziertesten Rechtsformen, die in Zusammenhang mit einer Unternehmensgründung existieren. Diese Form der AG wird meist in solchen Fällen verwendet, wenn es um die Gründung größerer Unternehmen geht.

Der Businessplan einer Aktiengesellschaft ist von besonderer Bedeutung, vor allem auch deswegen, weil die Unternehmensgründung oft mit hohen Kosten verbunden und sehr aufwendig ist. Darüber hinaus muss der Gründer zuallererst eine Satzung erarbeiten, die dann von einem Notar zu beglaubigen ist.

Dies ist jedoch nur einer von vielen weiteren Schritten, die zu einer solchen Unternehmensgründung erforderlich sind. Deshalb gibt es auch so genannte „Existenzgründungsberater“, die man als Gründer/-in zur Unterstützung heranziehen kann. Auch eine Businessplanberatung ist eine sehr empfehlenswerte Option. Für einen Laien wäre die korrekte Gründung einer Aktiengesellschaft ohne professionelle Beratung kaum möglich.

Businessplan für die Aktiengesellschaft

Der Businessplan (oder auch „Geschäftsplan“) einer AG erfüllt zwei Funktionen: Zum einen dient er der Kapitalbeschaffung, um das Unternehmen gründen zu können. Zum anderen soll er neue Gesellschafter für eine Beteiligung interessieren. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft bietet die Möglichkeit, größere wirtschaftliche Vorhaben zu realisieren, da es hierbei eine Vielzahl von Kapitalgebern gibt. Aber auch diese müssen vorher von der Geschäftsidee bzw. dem Unternehmenskonzept überzeugt werden, und hierbei kommt wiederum der Businessplan zum Tragen. Dabei sollte man sich darüber im Klaren darüber sein, dass der Businessplan einer Aktiengesellschaft bei einem großen Unternehmen um einiges aufwendiger als bei einem Einzelunternehmen ist.

Vorraussetzungen einer Aktiengesellschaft

Seit 1965 gibt es in Deutschland das Aktiengesetz (AktG), welches die rechtlichen Grundlagen in diesem Zusammenhang festlegt. Beispielsweise ist die Voraussetzung zur Gründung einer AG ein Startkapitel von mindestens EUR 50.000. Dieses muss vom Unternehmer allein erbracht werden. Allerdings gibt es hierbei die Möglichkeit der „Bargründung“. Das bedeutet, dass nur rund ein Viertel des Nennwertes jeder Aktie tatsächlich eingezahlt werden muss.

Die Gründung einer AG eignet sich allerdings nicht nur für große Unternehmen. Auch kleine und mittelständische Unternehmen können eine Aktiengesellschaft ins Leben rufen, denn seit 1994 gibt es die Variante der so genannten „kleinen AG“. Das bedeutet jedoch nicht, dass es sich dabei um eine eigene Rechtsform handelt. Vielmehr ist die kleine AG eine vereinfachte Form der normalen Aktiengesellschaft. Dabei ist es auch möglich, eine AG als einzelne Person zu gründen. In diesem Zusammenhang sollte man bedenken, dass man als Unternehmensgründer gleichzeitig Vorstand und Aktionär ist. Damit allein ist es allerdings noch nicht getan, denn selbst bei solch einer kleinen AG benötigt man einen Aufsichtsrat, und dieser muss aus mindestens drei Personen bestehen.

 

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