Macht ein Aktiendepot bei Firmengründung Sinn?
Diese Frage lässt sich nur mit einem „es kommt darauf an“ beantworten. Hier ist entscheidend mit welchen Mitteln der Gründer sein Startup beginnt und welche finanziellen Möglichkeiten ihm zur Verfügung stehen. Wer rein kreditfinanziert bzw. über Fördermittel oder Zuschüsse startet, für den ist ein Aktiendepot keine Option. Ebenso, wer das erste Mal „startet“ und sich völlig auf sein eigentliches Kerngeschäft konzentrieren muss, der sollte Aktien erst einmal außen vorlassen. Ein Aktiendepot benötigt Pflege und Aufmerksamkeit und wenn man seinen Broker verstehen möchte, benötigt es auch Zeit, sich mit diesem Markt auseinander zu setzen. Für kleine Selbständige, deren Tage ohnehin schon 72 Stunden haben müssten, sind Aktien nicht geeignet.
Wer allerdings in der komfortablen Lage ist, mit genügend Eigenkapital in der Tasche zu starten und idealerweise vielleicht schon Aktien besitzt, der kann diese zum Beispiel nutzen, um sein Eigenkapital für notwendige Investitionen zu verwenden und die Aktien stattdessen zur Gründung für das Unternehmen zu nutzen und zwar im Rahmen einer sogenannten Sachgründung.
Vorher bleibt erst einmal die Qual der Wahl der Unternehmensform. Wendet man sich an einen Unternehmensberater oder Steuerberater, so wird in den meisten Fällen zu einer Form geraten, bei der sich die persönliche Haftung des Gründers reduziert. Dafür kommen vier Formen in Frage:
- 1) Für eine GmbH benötigt man sogenanntes Stammkapital von mindestens 25.000€, das mindestens zur Hälfte vor der Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister in die Gesellschaft einzuzahlen ist. Der Rest wird fällig, sobald er von der Gesellschaft eingefordert wird.
- 2) Eine andere Option einer Gesellschaftsform ist die Aktiengesellschaft. Bei der Form beträgt das Mindeststammkapital 50.000€, wobei sie selten gewählt wird, da sie für Startups durch höheren Verwaltungsaufwand aufwändiger ist und hinsichtlich der gesellschaftsvertraglichen Möglichkeiten in der Gestaltung weniger flexibel ist.
- 3) Ein Stammkapital von nur einem Euro ist hingegen für die Gründung einer UG (Unternehmergesellschaft) nötig. Diese hat sich aber leider im geschäftlichen Verkehr kaum etablieren können, denn ihr eilt der Ruf mangelnder Seriosität voraus. Wer kann es sich also leisten, so mit einer frischen Geschäftsidee zu starten?
- 4) Es bleibt noch die englische Limited, einfach zu gründen bereitet sie jedoch Probleme bei der laufenden Verwaltung, denn diese ist äußerst aufwändig. Außerdem haben auch Limited- Unternehmen einen schlechten Ruf und sind daher ebenso wenig für Existenzgründer geeignet.
Für den Gründer wird also meist kein Weg an der GmbH vorbeiführen, für deren Stammkapital aber nicht unbedingt Bargeld nötig ist. Die Einlage kann auch in Form von Sachkapital erfolgen, das wiederum einen messbaren Wert haben muss. Neben immateriellen Gegenständen wie Patenten, Marken, Lizenzen, beweglichen Sachen wie Computern, Rohstoffen, unbeweglichen Sachen also Gebäuden oder Grundstücken und Forderungen zum Beispiel aus Lieferungen und Leistungen, können auch Finanzanlagen wie Beteiligungen an anderen Unternehmen oder eben Aktien Sachkapital sein, die man als Stammkapital einbringen kann.
Wichtig ist, dass sie sachkundig bewertet werden, bevor sie eingebracht werden, damit sich später ggf. Abwertungen nicht negativ auf die Bilanz auswirken. Bei Aktien besteht natürlich das Risiko, das die Kurse rapide sinken können und damit das Stammkapital über Nacht futsch ist. Gute Broker sind unverzichtbar, auf http://www.brokervergleich.net/ können Sie sich über gute Broker informieren und vergleichen. Mit einem guten Broker, der eine gesunde Anlagestrategie fährt, wird das Risiko aber minimiert. Beobachtung und ein steter Vergleich lohnen sich daher immer und im Idealfall wächst das Stammkapital von ganz allein mit jeder Werterhöhung des Aktienportfolios.
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